FAQ zur Esther-Weber-Schule
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen:
Seit wann gibt es die Esther-Weber-Schule?
1987 wurde die Schule als Staatliche Schule für Körperbehinderte mit Heim Emmendingen-Wasser eröffnet. Das Internat wird vor allem für Schüler mit sehr langen Anfahrtswegen (siehe Einzugsbereich) angeboten.
2008 wurde mit großer Mehrheit der Name Esther-Weber-Schule gewählt (Informationen zu Frau Weber). Seit dem heißt die Schule:
Esther-Weber-Schule, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Wer bezahlt die Angebote der Schule?
Als Schulträger der Esther-Weber-Schule ist das Land Baden-Württemberg für sächliche Ausstattung (Gebäude, Möbel, Lehr- und Lernmittel, Ausstattung der Küche ..) zuständig.
Auch für die Lehrerversorgung zeichnet sich das Land verantwortlich.
Die Kosten für das Internat werden von den zuständigen Sozialhilfeträgern (Städte und Landkreise) im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.
Die Kosten für die Schülerbeförderung werden ebenfalls von den Landkreisen getragen.
Was müssen die Eltern bezahlen?
Als staatliche Schule erheben wir kein Schulgeld, da die Schülerinnen und Schüler bei uns ihre Schulpflicht erfüllen.
Entsprechend besteht die Lehr- und Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Es wird kein Beitrag zur Schülerbeförderung erhoben!
Bei uns nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teil, das von unserer eigenen Küche serviert wird. Ausnahmen gibt es bei medizinischen Indikationen. Für das Mittagessen bezahlen Eltern den vom Schulträger festgelegten Betrag.
Bei einer Aufnahme in unser Internat wird ein Teil des Pflegegeldes herangezogen. Dazu wird eine sogenannte „Häusliche Ersparnis" erhoben, die einkommensabhängig ist. Der Landkreis Lörrach hat sich auf eine einkommensunabhängige Pauschale festgelegt. Dafür ist die komplette Verpflegung für die Schülerinnen und Schüler im Internat enthalten. Dazu wird auch ein Taschengeld ausbezahlt.
Welche Kinder und Jugendlichen werden an der Esther-Weber-Schule aufgenommen?
Für eine Aufnahme an unsere Schule muss in jedem Fall ein entsprechender Bedarf durch das zuständige Staatliche Schulamt festgestellt werden.
Unser Angebot ist auf Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderungeinschließlich chronischer Erkrankungen zugeschnitten, für die in den allgemeinbildenden Schulen keine geeigneten Voraussetzungen geschaffen werden können.
Die Beteiligung der Eltern ist für die Entscheidung der Übergänge an unsere Schule von zentraler Bedeutung.
Neben der Aufnahme in die erste Klasse der Schule wechseln auch immer wieder Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen an die Esther-Weber-Schule, wenn das spezifische Angebot einer Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung für die persönliche Entwicklung besser geeignet erscheint.
Wie viele Schülerinne und Schüler besuchen die Esther-Weber-Schule?
In den letzten Jahren lag die Zahl der Schülerinnen und Schüler immer zwischen 270 und 290.
Aus welchen Einzugsbereich kommen die Schülerinnen und Schüler?
Ab der ersten Klasse nehmen wir Kinder aus den Landkreisen Breisgau - Hochschwarzwald und Emmendingen, sowie aus der Stadt Freiburg auf. Einige der Kinder haben einen Schulkindergarten wie den Kindergarten Huckepack in Freiburg besucht. Viele Eltern entscheiden sich auch für unsere Schule im Anschluss an einen integrativen Kindergartenbesuch.
Nach Beendigung der Grundstufe sind wir auch die zuständige Schule für Schülerinnen und Schüler mit dem Bildungsanspruch körperliche und motorische Entwicklung aus den Landkreisen Waldshut und Lörrach sowie dem Ortenaukreis.
Diese Kinder haben in der Regel fünf Jahre die Wutach-Schule (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (kmEnt) in Waldshut-Tiengen), die Helme Heine Schule (SBBZ mit dem Förderschwerpunkt kmEnt in Offenburg, oder die Helen-Keller-Schule (SBBZ mit den Förderschwerpunkten kment und geistige Entwicklung (gent) in Maulburg) besucht.
Wer besucht das Internat der Schule?
Als staatliches Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat stellen wir während der Schulwochen auch Internatsplätze zur Verfügung.
An den Wochenenden und in den Schulferien ist das Internat geschlossen. Schülerinnen und Schüler aus den Landkreisen Waldshut, Lörrach sowie dem Ortenaukreis nördlich von Lahr, können die Schule nur in Verbindung mit dem Internat besuchen, da die Anfahrtswege sonst zu weit werden.
Für Schülerinnen und Schüler aus dem engeren Einzugsbereich stehen Internatsplätze bei besonderem Bedarf zur Verfügung.
Nähere Informationen zu unserem Internat finden Sie unter Internat
Welche Bildungsgänge bietet die Esther-Weber-Schule?
Grundschule: Die Grundschulzeit an unserer Schule wird nach Schulgesetz in fünf Schulbesuchsjahren absolviert. Dabei werden die Kinder Bildungsplan übergreifend mit allen anderen Schülerinnen und Schülern gemeinsam unterrichtet. Die Differenzierung, vor allem in den Bereichen Deutsch und Mathematik, erfolgt in Lerngruppen.
Hauptschule mit Werkrealschule: Diese Bildungsgänge führen nach fünf bzw. sechs Schuljahren zu den qualifizierten Bildungsabschlüssen der Hauptschule und der Realschule. Bis zu zwei Jahren Schulzeitverlängerung sind möglich.
Förderschule: In der fünfjährigen Grundstufenzeit werden die Kinder Bildungsplan übergreifend unterrichtet.
Daran schließt sich die fünfjährige Hauptstufe an, die zum Abschluss der Förderschule führt. Die Hauptstufe kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Viele Schüler*innen dieses Bildungsganges nutzen anschließend das Angebot des, bei uns zwei Jahre dauernden, VABs (Vorqualifizierung Arbeit und Beruf).
Schule für Geistigbehinderte: Auch diese Kinder einschließlich der Kinder mit umfassenden Behinderungen, werden gemeinsam fünf Jahre in der Grundstufe Bildungsplan übergreifend unterrichtet.
Die daran anschließende Hauptstufe von fünf Schuljahren kann um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Berufsschulstufe: In der dreijährigen Berufsschulstufe erfüllen die Schülerinnen und Schüler nach dem Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte ihre Berufsschulpflicht. Auch gibt es die Möglichkeit der Schulzeitverlängerung.
Vorqualifizierung Arbeit und Beruf (VAB) ehem. BVJ: In einer speziell auf unsere Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen zweijährigen Vorqualifizierung bieten wir nach Abschluss der Hauptstufe eine weitere Qualifizierungsmöglichkeit an. Ziel ist die größere Handlungssicherheit im Hinblick auf Ausbildungen und Lebensführung und die Entwicklung persönlicher Zukunftspläne. Bei entsprechenden Voraussetzungen kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Wie sind die Unterrichtszeiter an der Esther-Weber-Schule?
Wir sind eine Ganztagesschule. Die Unterrichtszeiten sind:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
9.45 - 15.30 Uhr
8.30 - 15.30 Uhr
8.30 - 15.30 Uhr
8.30 - 15.30 Uhr
8.30 - 12.10 Uhr
Der Unterricht beginnt Montags später, damit die Schüler*innen des Internates mit langen Anfahrtswegen den gesamten Sonntag in den Familien verbringen können.
Welche Berufsgruppen arbeiten an der Esther-Weber-Schule?
Unterricht:
Sonderschullehrerinnen und -lehrer
Realschullehrerinnen und -lehrer
Grund- und Hauptschullehrerinnen
Berufschullehrerinnen und -lehrer
Fachlehrerinnen und - lehrer an Schulen für Geistigbehinderte
Fachlehrerinnen und - lehrer an Schulen für Körperbehinderte (Physiotherapeuten und Ergotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation)
Technische Fachlehrerinnen und Fachlehrer
Lehreranwärterinnen und Anwärter
Medizinische Versorgung:
Schulärzte aus den Fachbereichen Orthopädie und Neuropädiatrie
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen (Krankenschwestern)
Betreuung:
Betreuungskräfte
Praktikantinnen und Praktikanten als Helferinnen im Freiwilligen sozialen Jahr oder als Vorpraktikantinnen
Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD)
Schulärzte aus den Fachbereichen Orthopädie und Neuropädiatrie
Internat:
Diplom Sozialpädagogen
Diplom Psychologe
Erzieherinnen und Erzieher
Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger
Krankenpflegerinnen im Nachtdienst.
Anerkennungspraktikantinnen und Praktikanten
Verwaltung:
Verwaltungsbeamte
Verwaltungsangestellte
Betriebsmeister
Hauswirtschaft:
Hauswirtschafterin
Mitarbeiterinnen der Küche
Mitarbeiterinnen im Reinigungsdienst
Insgesamt sind ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Esther-Weber-Schule beschäftigt.
Ist die Schule an der Verpflegung mit orthopädischen Hilfmitteln beteiligt?
Die Versorgung mit Hilfsmitteln liegt ganz in der Verantwortung der Eltern bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler. Da viele Hilfsmittel auch oder sogar ausschließlich in der Schule eingesetzt werden, bieten wir die Beratung und Unterstützung durch unsere Schulärzte, die Fachlehrer mit der therapeutischen Ausbildung und Orthopädieunternehmen vor Ort an.
Diese Beratung wird in vielen Fällen gerne angenommen.
Wie kann man die Esther-Weber-Schule unterstützen?
Wir sind sehr froh, dass ein sehr engagierter Förderverein unsere Schule unterstützt. In jedem Jahr werden Projekte beraten und je nach Finanzlage genehmigt, die aus den Haushaltsmitteln des Schulträgers niemals realisiert werden könnten. Weitere Informationen finden Sie unter Förderverein.
Der Förderverein der Esther-Weber-Schule ist als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Für Spenden können Sie selbstverständlich auch eine Spendenbescheinigung erhalten.
Auch als staatliches sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat können wir Spenden entgegennehmen, die Sie steuerlich voll geltend machen können.